| 1. |
Tor ist mit allen Personenschutz Sicherheitselementen ausgestattet,
so wie es die Maschinenrichtlinien vorschreiben
(EG-Richtlinie Nr. 2006/42/EG).
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| 2. |
Es wird ein Sensor
(Einweg Lichtschranke, Lichtgitter, Scanner)
zur Erkennung von Fahrzeugen benötigt.
Dieser Sensor soll im Sicherheitskreis
der Torsteuerung des Tores angeschlossen sein.
Da der «AB» Befehl von einer
übergeordneten Steuerung (spiess-matic) kommt
ist der Tor-Lieferant
dazu verpflichtet diese zusätzliche
Sicherheitsmassnahme zu installieren.
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| 3. |
Das Tor wird im Selbsthaltungsprinzip betrieben.
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| 4. |
Ansteuerung erfolgt potenzialfrei
«AUF», «STOP» und «ZU» Impuls
wird je als separater Eingang benötigt
(bei allen gängigen Torsteuerungen vorhanden «4Draht Anschluss»).
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| 5. |
Es wird eine potenzialfreie Rückmeldung
«Endlage ZU =1» benötigt
(bei allen gängigen Torsteuerungen vorhanden,
ausser Hörmann, bei diesen wird
noch eine zusätzliche Platine dafür benötigt).
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| 6. |
Es darf kein Selbstzulauf einprogrammiert werden.
Das Tor bekommt den «ZU» Befehl automatisiert
von der übergeordneten spiess-matic Toransteuerung.
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| 7. |
Tor sollte fachmännisch
in Betrieb genommen und eingestellt worden sein.
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| 8. |
Eine Konformitätserklärung «CE» zum gekauften Produkt
existiert.
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| 9. |
Wir übernehmen keinerlei Haftung
für Personen- oder Sachschaden,
welche durch das automatische Tor entstanden sind.
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